Awarness-Team/Wo ist der Panda?
Unser Awarness-Team kann nicht überall auf dem Festivalgelände gleichzeitig sein. Mit der Frage: "Wo ist der Panda?" Können alle Festival-Mitarbeitenden (Awarness-Team, Bar-Crew, Security, Festival-Crew etc. die ein Pandaband tragen, um Hilfe gebeten werden. Dabei werden keine Fragen gestellt. Die Mitarbeiteten nehmen die betroffene Person an einen ruhigen Ort. Dort kann selbst bestimmt werden, welche Form der Unterstützung gewünscht wird.
kurz erklärt:
- Fragt unser Team (mit Panda Band): "Wo ist der Panda?",
- Wir helfen euch ohne Rückfragen und bieten die Möglichkeit eines Rückzugsorts an,
- Ihr entscheidet wir euch geholfen wird! z.B.: Kontalt zum Awarness-Team, Sanitätsdienst, Polizei.
Wichtig: "Wo ist der Panda?" ist ein zusätzliches Angebot. Natürlich könnt ihr auch ohne den Satz jederzeit das Awarness Team und alle Mitarbeitenden auf dem Festival Ansprechen und um Unterstützung bitten, ohne dies begründen zu müssen.
Tickets
- Tickets können nur bei unserem Ticketpartner erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketpartners. Die Ticketpartner AGB sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der AGB des Jugend- und Kulturverein Wildeck e.V. und den AGB unseres Ticketpartner AGB, gehen die AGB des Jugend- und Kulturverein Wildeck e.V. vor.
- Tickets, die von Dritten zum Kauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht.
- Ticketkäufe sind final und können weder widerrufen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) noch zurückgegeben noch umgetauscht Das Risiko, dass ein Ticketinhaber die Veranstaltung aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit, positives SARS-CoV-2-Testergebnis) nicht wahrnehmen kann, trägt der Kunde bzw. Ticketinhaber.
- Wenn der Kunde ein Ticket (auch) für einen Dritten (Besucher/Begleitperson) erwirbt, hat der Kunde den Dritten auf die Geltung und den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die notwendige Weitergabe von Angaben an den Veranstalter nach dieser Ziffer II. ausdrücklich hinzuweisen, wobei der Besucher, für den der Kunde das Ticket kauft, sich durch die Übernahme und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen ihm und dem Veranstalter einverstanden erklärt.
Einlass
- Der Einlass zum Festivalgelände wird grundsätzlich verweigert, wenn der auf dem Ticket vermerkte Inhaber nicht personenidentisch mit dem amtlichen Lichtbildausweis ist.
- Das Ticket ist nach Entwertung nicht mehr übertragbar. Bei Verlust desTickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.
- Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist nicht gestattet. Die Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne die explizite vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung.
- Beim erstmaligen Betreten des Festivalgeländes wird das Ticket entwertet und ein Festivalbändchen angelegt. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes oder nach Aufforderung durch das Ordnungspersonal ist das Festivalbändchen vorzuzeigen. Unverschlossene, zerrissene, verloren-gegangene oder stark beschädigte Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Fall hat der Besucher das Recht auf Erstattung des Nennwerts des Tickets, es sei denn die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund ist in der Person des Besuchers begründet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Es sei denn, dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden.
- Auf dem gesamten Festivalgelände sind folgende Gegenstände nicht erlaubt:
- Jegliche Art von Glas wie bspw. Flaschen und Trinkgläser,
- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art sowie waffenähnliche Gegenstände,
- Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug,
- Substanzen, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind,
- unverbaute Fahrzeugbatterien,
- Trockeneis,
- Gasflaschen (ausgenommen Camping-Gaskartuschen bis 500g)
- Zapfanlagen und Bierfässer über 6,0l
- pyrotechnische Gegenstände aller Art wie bspw. bengalische Feuer, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer, Gartenfackeln, insbesondere Himmelslaternen sowie Explosivstoffe wie bspw. Kanister und andere Behältnisse mit Benzin oder anderen leicht entzündlichen Stoffen,
- Aufnahmegeräte (Audio- und Videoaufzeichnungsgeräte, Foto- und Filmkameras), die nach Art oder Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen,
- Lärmverursachende Gegenstände, z.B. Druckluftsirenen oder Vuvuzelas, Musikanlagen, Megafone, PA-Systeme und selbstgebaute “Boomboxen”,
- Sofas, große Möbel und ähnlich sperrige Gegenstände,
- Laserpointer und Konfetti,
- Musik, Flaggen, Transparente, Aufkleber, Aufnäher und Aufdrucke auf Kleidung mit verfassungsfeindlichem, insbesondere rechtsextremem Inhalt,
- E-Roller,
- und Drohnen.
Über die Gestattung von nicht aufgeführten Gegenständen auf dem Festivalgelände wird im Zweifelsfall vom Ordnungspersonal oder eine durch den Veranstalter als solche berechtigte Person entschieden. Bei Unklarheiten empfehlen vorab eine Nachfrage an juku-wildeck[at]web.de.
- Das Mitbringen von Tieren, insbesondere von Hunden, auf das Festivalgelände ist nicht gestattet.
- Jeglicher Handel von Waren ist dem Besucher ohne vorherige, eindeutige Erlaubnis seitens des Veranstalters untersagt. Insbesondere gilt dies für Getränke, Nahrungsmittel und Campingartikel. Die Mitnahme von größeren Mengen alkoholischer Getränke kann durch das Sicherheitspersonal oder einer durch den Veranstalter benannten Person untersagt werden, sollte der Verdacht bestehen, dass diese nicht zum Eigenkonsum vorgesehen sind.
- Verstößt der Besucher gegen eine oder mehrere Bedingungen oder liegt ein wichtiger Grund in der Person des Besuchers vor, z.B. bei offensichtlichen Krankheitssymptomen oder wenn der Besucher gegen zwingende Bestimmungen des Schutz- und Hygienekonzepts verstößt, ist der Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person berechtigt, diesen Besucher, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung, vom Festivalgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verlieren das Ticket und das Festivalbändchen ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Ferner behält sich der Veranstalter das Recht vor, in besonders schweren Fällen den Besucher strafrechtlich zu verfolgen und Anzeige zu erstatten.
Jugendschutz
Kinder zwischen 0 und 12 Jahren haben KEINEN Zutritt auf das Festivalgelände.
Jugendliche bis 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt.
Jugendliche ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr ohne Begleitung einer Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt zur Open-Air-Veranstaltung.
Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
Hausordnung
- Den Anweisungen des Ordnungspersonals oder anderen vom Veranstalter erkennbar zur Wahrnehmung des Hausrechts beauftragten Personen ist jederzeit Folge zu leisten.
- Beim Betreten des Festivalgeländes können vom Ordnungspersonal Sicherheitskontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen vorgenommen werden.
- Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, diesen Besucher, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung, vom Festivalgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verliert das Ticket sowie das Festivalbändchen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn ein Besucher auf dem Festivalgelände:
- gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt,
- strafbare Handlungen begeht (bspw. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und -handel, sexuelle Nötigung, Beleidigung, Umweltverschmutzung),
- ausländerfeindliches, sexistisches oder in sonstiger Weise diskriminierendes Verhalten an den Tag legt,
- Zelte, Bühnen, Toiletten oder fremdes Eigentum besprüht, beklebt, beschmiert oder anderweitig mutwillig beschädigt,
- durch sein Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum Anderer gefährdet (bspw. Ausübung körperlicher Gewalt, Werfen von Gegenständen auf Besucher oder Bühnen, Beklettern der Bühnen, Traversen, Lautsprecherboxen oder Zelte),
- gegen die Anweisungen des Ordnungspersonals handelt,
- in für ihn gesperrte und entsprechend gekennzeichnete Bereiche (bspw. Backstage-, KünstlerInnen- und Bühnenbereiche) eindringt,
- ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel auf dem Festivalgelände betreibt sowie
- wild uriniert.
- Die Verbreitung von nationalistischen und rechtspopulistischen Symbolen sowie Musik führt zu einem sofortigen und dauerhaften Ausschluss von der Veranstaltung. In diesem Fall verliert das Ticket sowie das Festivalbändchen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
- Festivalgelände wie auch der Campingground liegt im Naturschutzgebiet "Rhäden". Dieses Gebiet dient für eine Vielzahl an Vogelarten als Durchzugsgebiet wie auch als Brutplatz (u.a.: Kraniche verschieden Entenarten, Fischadler, Seeadler, Falken und Bussarde Rebhuhn und Wachteln, Amphibien und Reptilien wie: Grasfrosch, Teich-/Wasserfrosch, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Erdkröte, Gelbbauchunke, Teichmolch, Laubfrosch und Ringelnatter und seltene Pflanzenarten. Daher sind mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen wie auch Pflanzen auf dem gesamten Festivalgelände und angrenzenden Waldstücken untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
- Das gewerbliche Sammeln von Wertstoffen (insbesondere Pfandflaschen und Metalle) auf dem Festivalgelände ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Jeder Verstoß gegen dieses Verbot kann mit dem sofortigen Verweis vom Festivalgelände geahndet und strafrechtlich verfolgt werden.
- Auf dem gesamten Festivalgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf des Tickets willigt der Besucher der Anfertigung von Aufnahmen und der seitens des Besuchers unentgeltlichen Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen, sowie der kommerziellen Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen während der Veranstaltung auf dem Festivalgelände erstellt werden. Dies schließt beispielsweise auch die anschließende Verwendung auf der Internetseite sowie sozialen Medien, im Programmheft für Folgeveranstaltungen, auf Flyern und Plakaten und in Presseberichten des Veranstalters ein. Fotografieren für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch mit analogen und digitalen Kleinbildkameras ohne Wechselobjetive und mit Handykameras ist generell gestattet. Ton- und Filmaufnahmen von den auf dem Festival auftretenden KünstlerInnen sind während der Dauer des Festivals, auch für den persönlichen Gebrauch, verboten.
- Auf und um das Festivalgelände können sicherheitstechnische Aufnahmen angefertigt werden, die zur Sicherheit der Besucher und zur Kriminalitätsprävention durchgeführt werden. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Besucher hierin ein.
- Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Festivalgeländes (Veranstaltungsbereich, Camping- und Parkplatz sowie alle Bereiche des Rahmenprogramms) vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen ist unmittelbar Folge zu leisten.
- Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, fliegenden und festen Bauten, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spielgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw. sind einzuhalten.
- Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
Erste Hilfe/Sanitäter
Bei medizinischen Notfällen steht euch das Sani-Team des DRK zur Verfügung.
Ihr könnt euch auch gerne an die Securities wenden, wenn ihr mal Hilfe braucht, sie können schnell einen Kontakt zum Sanitätsdienst herstellen.
Bitte haltet immer die Fluchtwege sowohl auf dem Campinggelände wie auch auf dem Festivalgelände immer für den Sanitätsdienst frei. Solltet ihr kein Sanitätsdienst auf die schnelle finden wendet euch bitte an die allgemein bekannte Rufnummer 112.
Essen und Trinken
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt eigene Speisen und Getränke auf den Festivalgelände mitzubringen. Ausnahmen sind kleine Lunchpakete für den Eigenbedarf, leere faltbare Trinkflaschen bis 1 Liter, leere Tetrapacks bis 1 Liter und offene leere Trinkbecher aus Plastik oder Pappe bis 0,5 Liter.
Feuer
Auf dem gesamten Festivalgelände wie auch auf dem Campingplatz ist offenes Feuer verboten. Grillen ist erlaubt, jedoch sollte die Kochstelle nicht unbeaufsichtigt bleiben.
Flüssige Grillanzünder sind auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt, Gaskartuschen mit mehr als 500g Gasgewicht müssen ebenfalls draussen bleiben.
Gaskocher
Gaskocher sind auf dem Campinggelände grundsätzlich erlaubt, jedoch dürfen Gaskartuschen mit mehr als 500g Gasgewicht aus Sicherheitsgründen nicht auf das Campinggelände.
Geländeräumung
No Panic! Sollte im Ausnahmefällen das Festivalgelände geräumt werden müssen, stehen euch genügend Notausgänge zur Verfügung.
Eine Räumung wird von der Bühne aus angekündigt und auch erklärt. Je Situation werden die Gäste evtl. aufgefordert ihre Autos aufzusuchen.
Seid Solidarisch! Wenn ihr noch Platz in euren Fahrzeugen habt, nehmt noch zusätzliche Personen auf, die nicht mit einem Auto zum Festival angereist.
Die Securities sind geschult und wissen was zu tun ist deshalb gilt: Folgt Bitte ihren Anweisungen, es dient auch eurer Sicherheit.
Glas
Auf dem gesamten Festivalgelände des "Rock Am Rhäden" gilt aus Sicherheitsgründen ein absolutes Glasverbot.
Wir kontrollieren dies beim jeden Zutritt auf dem Campingplatz und dem Festivalgelände und ziehen alle Glasflaschen ersatzlos ein.
Grillen
Barbecue ist auf dem Campingplatz erlaubt, aber bitte lasst die Grillstelle nicht unbeaufsichtigt. Um die Kohle zum Glühen zu bringen, nutzt bitte trockene Anzünder.
Flüssige Grillanzünder wie auch Gaskartuschen mit 500g Gasgewicht sind nicht erlaubt, und wird von der Security ersatzlos eingezogen.
Hunde
Die besten Freunde des Menschen gehören nicht auf das Festival, deshalb gilt: Hast du hast dein Haustier lieb? Dann bitte lass es zu Hause!
Da es auf Festivals viel zu laut, zu Warm und auch keinen geeigneten Rückzugsort für sie gibt, tut ihr euren Lieblingen keinen Gefallen.
Deshalb gilt: Besucher die ihren Hund/Hunde mitbringen können wir leider weder auf dem Campinplatz noch auf das Festivalgelände lassen.
Polizei
Im Fall der Fälle ist die Polizei immer in der Nähe, in dringenden Fällen steht aber auch unsere Securities zur Verfügung.
Bei der An- und Abreise könnte solltet ihr euch auf Polizeikontrollen einstellen!
Pyrotechnik
Pyrotechnik ist brandgefährlich! Deshalb verzichtet bitte auf Raketen, Knallerbsen und Bengalos, die Verletzungsgefahr ist einfach viel zu groß.
Deshalb gilt: Wer mit dem Feuer spielt muss mit einem Platzverweis rechnen, und wird der Polizei übergeben.
Strom
Das Mitbringen und Benutzen von Stromgeneratoren oder auch zusätzliche Autobatterien ist aus Sicherheits- aber auch Lautstärkengründen nicht erlaubt.
Taschen
Wie bei den meisten Festivals könnt ihr nur Bauch- oder Gürteltaschen mit max. Maßen von 25x10x15 cm oder Brustbeutel bzw. eine Umhängetasche mit den Maßen eines DIN-A5-Flyers von 21x15x2 cm mit auf das Festivalgelände nehmen.
Gäste mit Taschen und Rucksäcke müssen wir an den Eingängen leider abweisen, und zum Umpacken auffordern.
Unwetter
Sollte sich ein Unwetter ankündigen, werden wir euch sofort mit allen uns zur Verfügung stehenden Kommunikationswegen Informieren.
Bitte folgt den Anweisungen und begebt euch in eure Autos, Sollte ihr Leute begegnen die keinen Unterschlupf zur Verfügung steht, nehmt sie Bitte unter eure Fittiche.
Waffen
Waffen aller Art sind auf dem Gelände des "Rock Am Rhäden" strengstens Verboten. Zur Sicherheit aller Gäste und der Crew werden deshalb Kontrollen durchgeführt. Bei Verstößen verweigern wir den Zutritt zum Gelände, und melden es den Behörden.
Dies gilt auch für Feuerwerkskörper, Bengalos und anderer Pyrotechnik!
Wichtige Regeln für den Campingground: